Bedingungen, damit die Taten (gottesdienstlichen Handlungen) angenommen werden
Keine Taten der Diener werden von Allah angenommen, solange nicht folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:- Erstens:
Die Aufrichtigkeit bei der Ausführung der Tat, diese soll nur für Allah allein ausgeführt werden. Allah sagt:
(Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allah zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (zu sein), als Anhänger des rechten Glaubens, und das Gebet zu verrichten und die Abgabe (Zakat) zu entrichten; das ist die Religion des rechten Verhaltens.) (Qur´an 98:5)
Und Allah sagt in einem Heiligen Hadith: “Ich bin absolut Der, Der keiner Partnerschaft bedarf. Wer also etwas tut und es dabei einem anderen widmet außer Mir, von dem sage Ich Mich los und überlasse ihn dem anderen.” (Sahih Muslim, Hadith Nr.2985) - Zweitens:
Die Ausführung der Tat muss dem Beispiel des Gesandte Allahs folgen. So wie uns in seiner Sunnah überliefert wurde, sind die gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten und nicht anders. Und die Ausführung wird nur unter den folgenden sechs Bedingungen akzeptiert:
- Der Grund; wenn der Mensch Allah aus einem Grund dient, der mit der Schari'a (den Geboten, Rechten und Pflichten) nicht verbunden ist, so ist dies eine Bid‛a, die auf ihren Erfinder zurückzuführen ist.
Beispiel: Manche Menschen feiern die Nacht vom 27. Rajab mit der Ausrede, dass in dieser Nacht der Gesandte Allahs zum Himmel emporgehoben wurde. Salat-ut-Tahadschud (nächtliches Aufstehen) ist eine Ibada. Wenn dieses Gebet aber mit diesem Grund verbunden wird, so ist es eine Bid‛a. Denn dieser Gottesdienst basiert auf einem Grund, der in der islamischen Gesetzgebung (Schari'a) keinen Platz hat. Die Übereinstimmung des Grundes für den Gottesdienst mit der islamischen Gesetzgebung ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Denn vieles, von dem man vermutet, dass es von der Sunnah des Gesandten ist, ist nicht von der Sunnah. - Die Art; denn es ist ein Muss, dass der Gottesdienst sich in der Schari'a in seiner Art identifizieren kann. Wenn der Mensch Allah mit einer Art von Gottesdienst dient, die sich in der Schari'a nicht wieder findet, so wird dieser nicht angenommen.
Beispiel: Ein Mann opfert sein Pferd; dies ist nicht richtig, weil er die Schari'a-Bestimmungen für die Art eines Opfertieres nicht eingehalten hat. Denn die Opfertiere dürfen nur vom Vieh (Kamele, Rinder, Schafe, Ziegen; beiderlei Geschlechts) sein. - Die Anzahl bzw. Menge (Al-Qadr); Wenn ein Mensch ein Pflichtgebet zu den 5 vorgeschriebenen Pflichtgebeten hinzufügen möchte, so wäre dies eine abzulehnende Bid‛a, weil dies gegen die Schari'a-Bestimmungen bezüglich der Mengen verstößt. Und wenn der Mensch das Mittagsgebet, das eigentlich aus 4 Gebetseinheiten besteht, mit fünf Gebetseinheiten verrichtet, so ist sein Gebet ungültig.
- Die Methode; wenn ein Mann seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') verrichtet, indem er erst seine Füße wäscht, dann seinen Kopf benetzt, danach seine Hände und sein Gesicht wäscht, so ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') ungültig, weil dies gegen die Schari'a-Bestimmungen bezüglich der Methode verstößt.
- Der Zeitpunkt (Al-Zaman); wenn ein Mann am ersten Tag von Dhul Hijjah sein Schlachttier geopfert hat, wird dies nicht angenommen, weil er damit gegen die Schari'a-Bestimmungen bezüglich des Zeitpunktes verstoßen hat.
- Der Ort; wenn ein Mann `Itikaf (das Sich Zurückziehen in die Moschee) an einem Ort macht, der keine Moschee ist, so ist sein `Itikaf ungültig, weil der `Itikaf nur in der Moschee stattfinden darf.
- Der Grund; wenn der Mensch Allah aus einem Grund dient, der mit der Schari'a (den Geboten, Rechten und Pflichten) nicht verbunden ist, so ist dies eine Bid‛a, die auf ihren Erfinder zurückzuführen ist.
Die Gefahr der Bid‛a!
Die Gefahr der Bid‛a ist sehr groß, weil sie eine von vielen Türen ist, durch welche die Feinde des Islam Einlass finden können, um den Islam zu zerstören. Deshalb soll jeder von uns sehr vorsichtig sein, dass er nicht zu einem "Hammer" wird, der die islamische Religion zerstört. Oder mit seinem Vermögen und Reichtum zur Zerstörung beiträgt, oder aber jede Bid‛a und Erneuerung in der Religion Allahs verdeckt, die ihm auffällt. ...
Weiterlesen +Warnung und Drohung
Abdullah Ibn Al-Deilamy sagte:
“Mir wurde berichtet, dass der Beginn des Verschwindens der Religion (Al-Diin) die Unterlassung der Sunnah ist. Die Religion verschwindet nach und nach, so wie die Stärke des Seils nachgibt.” (Sunan Al-Darmy , Hadith Nr.97)
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Ist die islamische Religion vollkommen oder nicht?
Von dieser Religion, dem Islam, ist bekannt, dass sie vollkommen und vollendet ist. Allahs sagt: (Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islām als Religion für euch zufrieden.) (Qur´an 5:3)